Geschäfts­bericht 2023

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in 4.860.000 auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und beträgt 72.000.000,00 € zum 31. Dezember 2023.

Mit Schreiben vom 4. Januar 2007 hat uns die RheinEnergie AG, Köln, gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass die RheinEnergie AG 25,1 % der Aktien der rhenag von der RWE Plus Beteiligungsgesellschaft Mitte mbH, Essen, mit Wirkung vom 1. Januar 2007 übernommen hat.

Aufgrund der Vereinbarung vom 18./21. Dezember 2007 zur Umsetzung des Schiedsvergleichs vom 20. Oktober 2007 und zum Verzicht auf die Ausübung der Kundenoption gemäß § 15 des Konsortialvertrages vom 15. März 2002 hat die RWE Rhein-Ruhr AG zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 insgesamt 8,23 % der Aktien der rhenag mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2007 auf die RheinEnergie AG übertragen. Die RheinEnergie AG hält somit 33,33 % der Aktien der rhenag.

Mit Schreiben vom 26. September 2019 informierte uns die innogy SE, dass nach Freigabe der RWE/E.ON-Transaktion durch die EU-Kommission am 18. September 2019 die von der RWE gehaltenen Aktien an der innogy SE auf die E.ON SE übertragen wurden.

Der innogy SE gehörte bis zum 3. August 2020 die Mehrheit der Anteile (66,67 %) an der rhenag. Infolge einer Ausgliederung übernahm am selben Tag die innogy Westenergie GmbH, Essen, die Mehrheit der Anteile an der rhenag. 

Nach einem Formwechsel und der Umfirmierung der innogy Westenergie GmbH in die Westenergie AG teilte uns die Westenergie AG mit Schreiben vom 16. November 2020 namens und im Auftrag der E.ON SE, der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, der innogy SE sowie im eigenen Namen gemäß § 20 Abs. 4 AktG das Folgende mit:

Der Westenergie AG gehört die Mehrheit der Anteile an der rhenag. Die Mehrheit der Anteile an der Westenergie AG hält die innogy SE. Die Mehrheit der Anteile an der innogy SE hält die E.ON Beteiligungen GmbH. Die Mehrheit der Anteile an der E.ON Beteiligungen GmbH hält die E.ON SE. Sowohl der E.ON SE als auch der E.ON Beteiligungen GmbH, der innogy SE und der Westenergie AG sind damit gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG die Mehrheit der Anteile an der rhenag zuzurechnen.

Mit Beschluss vom 10. März 2023 hat die Hauptversammlung der rhenag eine Erhöhung des Grundkapitals der rhenag von EUR 40.000.000 auf EUR 72.000.000 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen beschlossen. Zur Übernahme der insgesamt 2.160.000 neuen Aktien der rhenag wurden Westenergie und RheinEnergie zugelassen. Die Sacheinlage erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2021. Mit Zeichnungsschein haben die Westenergie 415.098 Stück neue Aktien und die RheinEnergie 1.744.902 Stück neue Aktien gezeichnet. Der Beschluss ist mit der Eintragung im Handelsregister (HR) zum 31. März 2023 wirksam. Nach der HR-Eintragung hält die RheinEnergie mit 54,42 % die Mehrheit der Anteile an der rhenag. Die restlichen Anteile werden von der Westenergie AG gehalten.

Die rhenag wird in den von der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen.

Der Konzernabschluss hat nach § 291 HGB befreiende Wirkung auf den Konzernabschluss der RheinEnergie AG. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Kapitalrücklage enthält das gemäß Spaltungsbilanz mit der Realteilung auf die rhenag übertragene Reinvermögen abzüglich des in der Satzung festgelegten Grundkapitals zum 30. Juni 2000, gekürzt um den in Grundkapital umgewandelten Teilbetrag und die im Rahmen einer Leakage-Vereinbarung für den Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 31. März 2023 zwischen RheinEnergie und Westenergie vereinbarten Ausgleichszahlungen.