Geschäftsbericht 2023
Bilanzvermerke
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben in Tsd. € | Gesamt | Restlaufzeiten | ||
---|---|---|---|---|
< 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre | ||
Netzpachtverträge | 17.957 | 1.512 | 16.445 | 10.114 |
davon gegenüber assoziierten Unternehmen | (15.902) | (827) | (15.075) | (10.114) |
Dienstleistungsverträge RSN | 1.902 | 1.902 | 0 | 0 |
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | (1.902) | (1.902) | (0) | (0) |
Energiebeschaffungsverträge | 159.321 | 101.941 | 57.380 | 0 |
davon gegenüber verbundenen Unternehmen | (1.568) | (990) | (578) | (0) |
179.180 | 105.355 | 73.825 | 10.114 |
Die beiden Netzpachtverträge haben Laufzeiten von 5 bzw. 12 Jahren. Die von der Tochtergesellschaft RSN erbrachten Dienstleistungen betreffen kaufmännische Dienstleistungen, Technik und Kundenservice. Die Energiebeschaffungsverträge betreffen den Einkauf von Strom und Gas. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im branchenüblichen Rahmen und sind für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
Mit Erdgasunternehmen bestehen Verträge mit unbedingter Zahlungsverpflichtung ("take or pay"-Verträge); somit kann der Einkauf von Erdgas zu einem vereinbarten Preis während der Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Im Falle eines erheblichen Preisverfalls bei Erdgas wäre das Unternehmen im Vergleich zu den aktuellen Marktpreisen an die höheren Vertragspreise gebunden.
Bei der Bewertung von Drohverlustrückstellungen werden Vertragsportfolios für Privat- und Gewerbekunden Gas/Strom sowie Geschäftskunden Gas/Strom gebildet. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von Drohverlustrückstellungen für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge.
Neben der Beschaffung im Vertriebsgeschäft ist der Handel mit Energielieferverträgen zur Erzielung von Handelsgewinnen in engen, klar definierten Grenzen gestattet. Der Eigenhandel erfolgt limitiert und wird durch eine vom Handel getrennte Organisationseinheit, das Risikocontrolling, überwacht.
Der Handel erfolgt zur Erzielung von Arbitragegewinnen durch den parallelen Abschluss von Beschaffungs- und Absatzverträgen zu ansonsten gleichen Konditionen. Das Gesamtvolumen für die Jahre 2024 bis 2027 beträgt im Bereich Strom 37 Mio. kWh bzw. 3,9 Mio. €, im Bereich Gas 34 Mio. kWh bzw. 1,2 Mio. €. Offene Positionen entstehen hierdurch nicht. Die gegenläufigen Geschäfte werden auf Basis der Critical-Term-Match-Methode zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst und bilanziell gemäß der Einfrierungsmethode abgebildet, nach der die sich ausgleichenden Wertänderungen der Grund- und Sicherungsgeschäfte, die auf das jeweils abgesicherte Risiko zurückzuführen sind, nicht bilanziert werden. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird mittels der Critical-Term-Match-Methode belegt und beträgt 100 %. Auf diese Weise wird die kompensatorische Wirkung der Marktwerte aller Geschäfte aufgezeigt und sichergestellt.